WEIKE ist jetzt eingetragener Verein

Seit dem 11.07.2017 dürfen wir offiziell den Zusatz „e.V.“ („eingetragener Verein“) tragen. Darüber hinaus hat das Finanzamt unsere Satzung und weitere Unterlagen erfolgreich auf Gemeinnützigkeit geprüft.

Hintergrund unserer Vereinsgründung war es, einen offiziellen Rahmen zu bilden, um die Uwezo Development Initiative in Kenia mit Spendengeldern zu unterstützen. Ein eingetragener Verein erschien uns hierbei als eine passende Gesellschaftsform, da wir mit unserer Idee einen ideellen Zweck und keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Eintragung und Gemeinnützigkeit

Der Zusatz „e.V.“ bedeutet, dass WEIKE nun offiziell im Vereinsregister eingetragen ist. Da der Sitz unseres Vereins Karlsruhe ist, ist das Amtsgericht Mannheim für den Verein zuständig. Die Voraussetzungen für einen eingetragenen Verein haben wir mit 13 Gründungsmitgliedern, einer Satzung nach §57 BGB, einem ideellen Zweck und einer Anmeldung beim Vereinsregister erfüllt.

Des Weiteren konnten wir uns als gemeinnützige Körperschaft beim Finanzamt geltend machen. In Zusammenarbeit mit UDI in Kenia setzen wir uns für das Wohl der Frauen und Familien in Kenia ein. Unsere Aktivitäten nützen somit nicht uns, sondern der Allgemeinheit, wodurch das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigt hat. Dies brachte uns bereits einige Kostenvorteile, beispielsweise ist die Anmeldung beim Vereinsregister für gemeinnützige Vereine kostenfrei.

Mit der Eintragung wird WEIKE außerdem zu einer juristischen Person, die Rechte und Pflichten hat und vom Vorstand vertreten wird.

Wir freuen uns auf unsere Vereinsarbeit und darauf, die Aktivitäten unserer Partnerorganisation UDI in Kenia tatkräftig fördern zu können!

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